Selbst geringfügig verspätete Zubringerflüge, die zum Verpassen eines Anschluss-Flugs führen, stellen somit einen Anlass für Entschädigung dar. Voraussetzung ist, dass Annullierung, Verspätung oder Überbuchung die Ursache für die Verspätung sind. Auch ein um mehrere Stunden vorverlegter Flug gilt als annulliert. Ansprüche können bis zu 3 Jahre nach der Reise geltend gemacht werden.
Anders als Bahn-Unternehmen müssen Fluggesellschaften nicht für Ausfälle oder Verspätungen durch höhere Gewalt aufkommen. Dazu zählen schlechte Wetter-Verhältnisse, Naturkatastrophe und Vogelschlag.
Neben möglichen Entschädigungs-Zahlungen haben Passagiere bei Verspätungen oder Verzögerungen von über 5 Stunden stets Anspruch auf Ticket-Erstattung, Rücktransport oder Alternativflug. Dies gilt unabhängig davon, ob die Airline selbst Schuld am verzögerten Start hat oder nicht.
Fluggast-Entschädigung annullierte Flüge inkl. verweigerte Mitnahme wegen Überbuchung
- unter 1500 km: 250 € (bzw. 125 € bei verspätetem Alternativflug unter 2 Stunden)
- 1500 – 3500 km: 400 € (bzw. 200 € bei verspätetem Alternativflug unter 3 Stunden)
- über 3500 km: 600 € (bzw. 300 € bei verspätetem Alternativflug unter 4 Stunden)
Fluggast-Entschädigung verspätete Flüge
- 2 Stunden Mindestwartezeit – Flugentfernung unter 1500 km – Ausgleichverpflichtung Imbiss, 2 Telefonate/Faxe/E-Mails
- 3 Stunden und mehr Mindestwartezeit – Flugentfernung 1500 – 3500 km – Ausgleichsverpflichtung 250 – 600 € je nach Entfernung
Tipp:
Wer die Mühe, seine Rechte bei der Fluggesellschaft geltend zu machen scheut, kann auf die Leistung eines Dienstleisters zurückgreifen. Gegen eine Provision von 15 – 20 % der Entschädigungs-Summe kümmern sich diese Unternehmen nach Eingabe Ihrer Flugdetails um die weitere Abwicklung mit der Fluggesellschaft.
Zum Artikel "Rechte von Fahr- und Fluggästen"
Diese Informationen betreffen nur die allgemeine Personen-Beförderung. Pauschalreisen, die länger als 24 Stunden dauern und zu einem Gesamtpreis verkauft werden, unterliegen anderen Regeln.
Die Informationen und Ratschläge in diesem Beitrag wurden von den Autoren und vom Verlag sorgfältig geprüft (Stand bei Redaktionsschluss 1.4.2016). Dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung der Autoren bzw. des Verlags für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die hier vom Verlag Reader’s Digest - Das Beste veröffentlichten Ratschläge stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Eine Rechtsberatung durch den Verlag wird ausgeschlossen.
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