Bei Busfahrten muss grundsätzlich zwischen Verspätung ab Abfahrt und während der Reise unterschieden werden. Für Verspätungen während der Reise, die nicht durch das Bus-Unternehmen verantwortet sind (z.B. Stau), gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung. Ebenso wenig bei Annullierung oder Verspätung aufgrund widriger Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen.
Beginnt die Fahrt aber mit einer Verspätung von mehr als 90 Minuten oder muss sie ganz annulliert werden, muss der Fahrtanbieter Imbisse oder Erfrischungen und wenn nötig ein Hotelzimmer für bis zu 2 Nächte anbieten. Bei mehr als 120 Minuten – auch durch Überbuchung – muss der Anbieter zudem eine Fahrpreis-Erstattung oder die Fortsetzung der Fahrt mit eine eventuell geänderten Streckenführung anbieten.
Ist dies nicht er Fall, hat der Fahrgast nicht nur Anspruch auf eine Fahrpreis-Erstattung, sondern auch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises.
Diese Informationen betreffen nur die allgemeine Personen-Beförderung. Pauschalreisen, die länger als 24 Stunden dauern und zu einem Gesamtpreis verkauft werden, unterliegen anderen Regeln.
Die Informationen und Ratschläge in diesem Beitrag wurden von den Autoren und vom Verlag sorgfältig geprüft (Stand bei Redaktionsschluss 1.4.2016). Dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung der Autoren bzw. des Verlags für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die hier vom Verlag Reader’s Digest - Das Beste veröffentlichten Ratschläge stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Eine Rechtsberatung durch den Verlag wird ausgeschlossen.
Mehr zu diesem Thema