Frau R. aus Magdeburg beispielsweise ist aufgebracht: „In der Dominikanischen Republik haben wir in einer schönen Anlage Urlaub gemacht. Der Urlaub war ,all-inclusive‘. Leider schloss dies auch andere Hotelgäste ein, die die Liegestühle am Pool regelmäßig mit ihren Handtüchern reservierten. Was hätten wir tun können?“
Besonders Deutsche sind dafür bekannt, dass sie gerne schon frühmorgens die Liegen am Hotelpool mit Handtüchern „reservieren“. Klar, dass sich andere, die später kommen und alles besetzt vorfinden, darüber ärgern. Eine rechtliche Regelung gibt es in diesem Fall nicht. Sie können sich jedoch an die Hotelrezeption wenden. Die meisten wissen um dieses Problem und weisen deshalb das Personal an, auf leere Liegen mit Handtüchern zu achten. Kehren die Urlauber nach einer angemessenen Zeit nicht zu ihren Liegen zurück, werden die Handtücher einfach entfernt.
Bei nicht vermieteten Liegen hat niemand ein Recht darauf, eine Liege zu reservieren und für sich zu beanspruchen. Finden Sie eine Liege, die nur mit einem Handtuch besetzt ist, und der Besitzer lässt sich stundenlang nicht blicken, können Sie das Handtuch selbst herunternehmen und sich auf den Liegestuhl legen. Sollte der Besitzer des Handtuchs bei seiner Rückkunft Ärger machen, weisen Sie ihn höflich darauf hin, dass er den Liegestuhl nicht gemietet hat.
Partylärm im Hotel
Was tun, wenn andere Urlauber jede Nacht im Hotel Party feiern? Vielleicht laden sie Sie sogar ein mitzumachen – Sie wollen aber lieber schlafen. Ihre Urlaubsnachbarn nehmen darauf jedoch keine Rücksicht. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Reiseleitung. Wenn Sie Glück haben, stammen die anderen Gäste aus derselben Reisegruppe wie Sie, und die Reiseleitung kann dadurch besser argumentieren. Auch der Hotelbetreiber oder eine zuständige Person aus dem Personal ist für Sie ein guter Ansprechpartner. Um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, verweisen Sie darauf, dass Sie ein Recht darauf haben, bei unzumutbarer nächtlicher Geräuschbelästigung den Reisepreis zu senken.
Zögern Sie nicht, die Drohung wahr zu machen, wenn sich nach Ihrer Beschwerde nichts ändert. Nehmen Sie Ihr Recht wahr, Mängel zu reklamieren. Denken Sie daran, den Mangel rechtzeitig schriftlich bei der zuständigen Person anzuzeigen. Lassen Sie sich zudem das Schreiben von der Reiseleitung oder von einer anderen zuständigen Person mit Datum und Unterschrift bestätigen. Einige Reiseleiter haben hierfür sogar vorgefertigte Formulare zur Hand. Geben Sie eine angemessene Frist an, innerhalb derer ein Mangel zu beseitigen ist. Wird der Geräuschpegel nicht gesenkt und machen die anderen Gäste auch weiterhin Party, können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen. Hier dient Ihnen unter anderem die sogenannte Frankfurter oder Kemptener Tabelle als Maßstab dafür, welche Minderung für welchen Fall Erfolg verspricht.
Kinderlärm im Hotel
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie generell wegen Lärmbelästigung durch andere Urlauber den Reisepreis mindern können. Besonders häufig fühlen sich Hotelgäste durch Kinder gestört, das zeigt eine Umfrage des Online-Hotelportals HRS. Laut dieser Umfrage stört Kinderlärm vor allem in den klassischen Erholungs- und Unterhaltungszonen für Erwachsene, wie dem Wellnessbereich und der Hotelbar. Darüber hinaus werden Kinder auch beim Essen als störend empfunden. Lärmende Kinder in den Nachbarräumen sind ebenfalls vielen Hotelgästen ein Dorn im Auge. Besonders ältere Urlauber fühlen sich dadurch gestört.
Haben Sie ein normales Mittelklassehotel gebucht, können Sie Kinderlärm nicht als Reisemangel geltend machen, das wurde in diversen Urteilen bestätigt. Die Begründung der Richter: Hier müsse man damit rechnen, dass Kinder in allen Bereichen des Hotels anzutreffen seien. Anders verhält es sich natürlich, wenn Sie ein sogenanntes „kinderfreies Hotel“ gebucht haben. Hat der Reiseveranstalter ausdrücklich damit geworben, können Sie Ihr Recht geltend machen.
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