Dass bei der Einfuhr von Tabakwaren und alkoholischen Getränken Höchstmengen gelten, ist allgemein bekannt. Aber auch alle anderen Waren unterliegen den Zollbestimmungen. Das gilt sowohl für Neuwaren als auch für gebrauchte Produkte.
Hände weg von geschützten Arten!
Informieren Sie sich am besten vor dem Urlaub darüber, welche Arten geschützt sind und welche Handels-Einschränkungen bestehen, z.B. auf der Website von www.zoll.de.
Zollfreie Einfuhrmengen und Zollgebühren
Importierte Waren dürfen bestimmt Reise-Freimengen nicht überschreiten. Das gilt für den Import aus EU und auch aus Nicht-EU-Ländern. Für Volljährige gelten Freibeträge von 430 € bei der Einreise mit dem Flugzeug oder auf dem Seeweg und von 300 € bei der Einreise auf dem Landweg. Für Personen unter 15 Jahren liegt der Betrag bei nur 175 € (siehe dazu auch die Zollbestimmungen).
Bis 700 € Warenwert erfolgt eine Pauschal-Berechnung von Zoll (17,5 %) und Umsatzsteuer (in der Regel 19 %). Bei einem höheren Waren-Gesamtwert gelten die Zollsätze für das jeweilige Produkt, z.B. 12 % für Bekleidung und 3,3 [ für Schmuck.
Werden Produkte deren Wert die Reise-Freimengen übersteigt nicht deklariert, und die „Schmuggler“ erwischt, müssen sie nicht nur die Zollgebühren, sondern dieselbe Summe nochmals als Strafe zahlen. Eventuell droht sogar Strafanzeige.
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