Aber nicht immer sind die Betroffenen tatsächlich zu schnell gefahren. Auch fehlerhafte Messungen oder Verfahrens-Fehler bei der Unterscheidung von innerorts und außerorts können zu falschen Bescheiden führen.
Wie lange gelten Geschwindigkeits-Begrenzungen?
Begrenzungen der Geschwindigkeit können unvermittelt auftreten, doch wann sind sie aufgehoben? Viele meinen, dass eine Geschwindigkeits-Begrenzung nach Einmündung nicht mehr gültig ist, weil abbiegende Fahrzeuge diese ja nicht kennen können. Doch das ist falsch. Autofahrer dürfen erst wieder dann zur regulären Geschwindigkeit zurückkehre, wenn
- ein Schild die Aufhebung deutlich macht
- die Begrenzung bereits mit einer Längenangabe erfolgt ist (z.B. „Tempo 30 auf 100m), oder
- die Begrenzung aufgrund einer besonderen Gefährdung erfolgt , etwa wegen Seitenwind auf einer Brücke. Sie gilt dann als aufgehoben, wenn klar ist, dass die Gefahr nicht mehr besteht.
Legen Sie Einspruch gegen falsche Vorwürfe ein, wenn:
- ein Schild, das nach einer Einmündung für abbiegende Autofahrer die auf der neu befahrenen Straße geltende Geschwindigkeits-Begrenzung zeigt fehlt. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sollen die Zeichen für Höchstgeschwindigkeit und Überholverbot hinter Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist.
- Geräte zur Geschwindigkeits-Messung können Messfehler liefern. Sind Sie sicher, dass Sie ordnungsgemäß gefahren sind, legen Sie Einspruch gegen den Bescheid ein und besprechen Sie den Fall mit einem Sachverständigen.
- Autofahrer werden auf mehrspurigen Straßen „falsch“ geblitzt, weil sie zwischen dem zu schnell fahrenden Fahrzeug und der Radarkamera fahren. Sind Sie sicher, dass Sie ordnungsgemäß gefahren sind, legen Sie Einspruch ein und bitten Sie um die Übersendung des Beweisfotos. Ist darauf im Hintergrund ein weiteres Fahrzeug zu sehen, sollten Sie einen Sachverständigen zurate ziehen
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