Das ist neu seit 2014
Prinzipiell wurde die Punkte-Vergabe übersichtlicher gestaltet. Es gibt nur noch 1 – 3 Punkte für die verschiedenen Vergehen. Die Fahr-Erlaubnis wird jedoch bereits nach Erreichen von 8 Punkten entzogen, früher erst ab 18 Punkten. Aufpassen heißt es besonders bei Verstößen wie „überhöhte Geschwindigkeit“ oder „Handy am Steuer“. Gerade in Verbindung mit anderen Vergehen – etwa Trunkenheit oder Fahrfehler – ist das Punkte-Konto schnell gefüllt. Bei einem Punktstand bis zu 5 können Betroffene jedoch durch die Teilnahme an einem Seminar weiterhin zumindest einen Punkt abbauen.
Auskunft über meine Punkte erhalten
Wenn Sie Ihren aktuellen Punkte-Stand erfahren wollen, erhalten Sie diesen auf Anfrage beim Fahreignungs-Register kostenlos. Die nötigen Informationen können Sie auch im Internet unter www.kbs.de abrufen.
Der Abbau von Punkten
Punkte werden im Laufe von zweieinhalb bis fünf Jahren kontinuierlich abgebaut. Nach altem Recht wurden Punkte nur getilgt, wenn keine neuen Verkehrs-Verstöße begangen wurden. Seit 2014 sind die Tilgungs-Fristen nun starr, innerhalb eines Jahres nach Tilgung eines Punktes gilt jedoch eine sogenannte „Übergangsfrist“. Danach haben auch eigentlich bereits gelöschte Punkte Konsequenzen, wenn in dieser Phase ein neuer Verstoß hinzukommt, Maßgeblich für den Punkte-Eintrag wie auch für den Abbau ist der Zeitpunkt des Rechts-Verstoßes.
Über die Teilnahme an einem Fahreignungs-Seminar können die Teilnehmer darüber hinaus einmalig einen Punkt abbauen, solange ihr Punktkonto maximal 5 Punkte aufweist. Bei 6 – 7 Punkten ist die Teilnahme an einem Fahreignungs-Seminar verpflichtend. Allerdings können dadurch nun keine Punkte mehr abgebaut werden. Beim Entzug der Fahr-Erlaubnis (ab 8 Punkten) kann der Fahrer frühestens nach 6 Monaten durch erfolgreiches Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) das Recht auf einen Führerschein wiedererlangen.
Alte und neue Punkteregelung
Alt | Neu |
Ordnungswidrigkeit 1 – 4 Punkte | Ordnungswidrigkeit (neu „Schwerer Verstoß“, z.B. Handy am Steuer, innerorts 26 km/h zu schnell): 1 Punkt |
Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot: z.B. 3 – 4 Punkte | Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftaten ohne oder mit Fahrverbot (neu: „Besonders schwerer Verstoß“, z.B. innerorts mehr als 31 km/h zu schnell): 2 Punkte
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Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis: 5 – 7 Punkte | Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis (z.B. Vollrausch im Verkehr): 3 Punkte |
Konsequenzen: ab 18 Punkte Entzug der Fahr-Erlaubnis | Konsequenzen 1 – 3 Punkte: Vormerkung 4 – 5 Punkte: Ermahnung 5 – 7 Punkte: Verwarnung 6 – 7 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis |
Tilgungsfristen:
| Tilgungsfristen
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