Vielmehr ist es so, dass fast alle Biere, die als alkoholfrei bezeichnet werden, geringe Alkoholmengen enthalten. Es ist nämlich laut Gesetz so, dass jedes Bier, dessen Alkoholgehalt unter 5 % liegt, als „alkoholfrei“ klassifiziert werden darf. Diese geringe Menge lässt sich beim Herstellungsprozess nicht vermeiden. Autofahrer müssen jedoch nicht um ihren Führerschein fürchten: Fruchtsäfte und Malzbier enthalten genauso viel und die im Straßenverkehr geltenden Grenzwerte können selbst beim Genuss von großen Mengen alkoholfreiem Bier nicht überschritten werden. Alkoholkranke Menschen sollten aber trotzdem nicht zu dieser Biersorte greifen: Der Geschmack ist dem von „echtem“ Bier täuschen ähnlich und erhöht das Rückfallrisiko drastisch.