Fette sind in einer Vielzahl von Nahrungsmitteln enthalten. Wir nehmen sie in sichtbarer Form zu uns - etwa die Butter auf dem Brot – aber auch in versteckter Form. Vor allem verarbeitete Lebensmittel wie z.B. Torten und Kartoffelchips, aber auch Wurstwaren enthalten viele versteckte Fette.
Die Angabe „light“ auf dem Lebensmittel-Etikett stiftet beim Verbraucher leicht Verwirrung. „Light“ ist kein gesetzlich geschützter Begriff und muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Produkt fettarm ist. Es kann auch locker, luftig, leicht bekömmlich oder leicht verdaulich sowie koffein- oder alkoholarm bedeuten.
Die Begriffe „fettreduziert“ und „reduzierter Fettgehalt“ sind dagegen gesetzlich geregelt. Ein solchermassen etikettiertes Produkt muss einen mindestens 40 % geringeren Fettgehalt aufweisen als ein vergleichbares herkömmliches Lebensmittel. Ein Vollmilchjaghurt beispielsweise bringt es auf 3,5 g, die fettarme Variante aber nur auf 1,5 g Fett. Um sich umfassend zu informieren lohnt es sich unbedingt, das Kleingedruckte auf den Verpackungsetiketten zu lesen. Da heute viele Hersteller eine Nährwerttabelle abdrucken, die u.a. den Gehalt an ungesättigten und gesättigten Fetten angibt, können Sie ganz gezielt Produkte auswählen, die nicht nur fettarm, sondern auch arm an gesättigten Fettsäuren sind.
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