Fahrgastrechte im Busverkehr betreffen in erster Linie Fernbusreisen auf Strecken über 250 km und mit einer planmässigen Dauer von mindestens 3 Stunden.
2015 wurden die Fahr- und Fluggastrechte gestärkt und auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Entschädigungsleistungen fallen nicht länger unter die Kulanz des ...