Selbst in den eigenen vier Wänden ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich ist das Grillen laut Deutschem Mieterbund auf Balkon und Terrasse erlaubt. Doch die Nachbarn schätzen es nicht, ständig eingenebelt zu werden. Jedes Jahr erwachsen daraus handfeste Streitereien, die schließlich vor Gericht landen. Eine einheitliche Rechtsprechung dazu gibt es nicht. Jedoch können Grill-Fans per Gerichtsbeschluss gezwungen werden, gar nicht mehr oder nur zu bestimmten Zeiten zu grillen. Das Oberlandesgericht Oldenburg beispielsweise urteilte 2002, dass Grillen zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens nicht zulässig sei. Allenfalls 4 mal im Jahr zu besonderen Anlässen muss der Nachbar Grillen bis 24 Uhr und die damit verbundene Lärm- und Geruchsbelästigung hinzunehmen (Urteil vom 29.07.2002 - 13 U 53/02).
Hilfreich ist es, von Anfang an auf die Elektro-Grill-Variante umzusteigen. Dabei entsteht kaum Qualm und die Nachbarn empfinden dies als weniger störend. Viele Vermieter schreiben bereits im Mietvertrag vor, dass nicht mit offenem Feuer auf dem Balkon gegrillt werden darf oder verbieten das Grill-Vergnügen von vornherein ganz. Wer trotzdem grillt, kann abgemahnt werden. Im Extremfall droht die Kündigung des Mietvertrags.
Stellt sich die Frage, wo Steak, Würstchen und Gemüsespieß stattdessen gegrillt werden dürfen. Grillen in der Öffentlichkeit ist nur an extra gekennzeichneten Orten erlaubt. In den meisten Parks gibt es öffentliche Grillplätze, die eindeutig beschildert sind. Bei schönem Wetter sollte man dann aber früh vor Ort sein – sonst ist meist kein Grillplatz mehr frei.
Wer jedoch seinen Müll nicht wegräumt oder wild grillt, dem droht ein Ordnungsgeld. Einfach irgendwo auf einer Wiese oder im Wald den Grill aufzubauen ist also keine gute Idee. Im Wald ist offenes Feuer während der Sommermonate wegen Brandgefahr generell verboten. In einigen Wäldern gibt es jedoch ausgewiesene öffentliche Grillplätze. Ein Anruf vorab bei der zuständigen Kommune genügt: Dort gibt es die Info, wo und wann in Wald und Park gegrillt werden darf. Wer sich nicht daran hält und durch wildes Grillen fahrlässig einen Waldbrand verursacht, der muss persönlich dafür haften und die Rechnung für den Einsatz zahlen. Die beträgt schnell mehrere Zehntausend Euro.
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