Mit einem Gesetz vom 10. März 2017 sind standardisierte Extrakte aus der Cannabisblüte in Deutschland zur Medikation zugelassen und werden von den Krankenkassen bezahlt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine Cannabisagentur eingerichtet, die den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken steuern und kontrollieren soll. Bis die Pharmafirmen, die sich um eine Genehmigung zum Anbau beworben haben, ausreichende Mengen zur Verfügung stellen können, werden die Blüten der Hanfpflanze noch importiert, vor allem aus Kanada. Der Eigenanbau bleibt verboten.
Es gab allerdings zuvor schon einen Wirkstoff namens Dronabinol, der eine Substanz der Hanfblüte enthält. Er durfte und darf – trotz noch fehlender arzneimittelrechtlicher Zulassung – auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Auch in Österreich und der Schweiz ist er mit Sondergenehmigung verordnungsfähig.
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