Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2013 muss das Beförderungs-Unternehmen den Fahrgästen nicht nur bei technischen Defekten einen Ausgleich zahlen. Fahrgäste müssen vielmehr auch dann entschädigt werden, wenn höhere Gewalt wie Unwetter, Erdrutsche oder Streiks die Ursache für die Verspätung sind,
Um Ansprüche geltend zu machen, sollte sich der Reisende ein Fahrgast-Rechte-Formular bei einer Infostelle oder dem Zugbegleiter abholen. In Verbindung mit dem Fahrschein wird darin die Verspätung dokumentiert. Ansprüche können bis zu einem Jahr nach der Reise geltend gemacht werden.
- Wenn Sie ein Bahnticket mit Zugbindung gekauft haben, sind Sie ab einer angekündigten Verspätung von 20 Minuten berechtigt, ohne Aufpreis einen anderen Zug zu nutzen
- Bei einer absehbaren Verspätung von über 60 Minuten können Sie den vollen Fahrpreis zurückerhalten, um ggf. die Reise mit einem andern Verkehrsmittel fortzusetzen
- Kommen Sie 60 Minuten später als vorhergesehen an, können Sie 25 % des Fahrpreises zurückfordern. Ab 120 Minuten erhalten Sie auf Antrag sogar die Hälfte des Fahrpreises. Entscheidend ist dabei die gesamte Reisekette: Führt der verspätete Nahverkehrszug zu einer späteren Ankunftszeit am Zielbahnhof, wird ebenso die Entschädigung fällig
Diese Informationen betreffen nur die allgemeine Personen-Beförderung. Pauschalreisen, die länger als 24 Stunden dauern und zu einem Gesamtpreis verkauft werden, unterliegen anderen Regeln.
Die Informationen und Ratschläge in diesem Beitrag wurden von den Autoren und vom Verlag sorgfältig geprüft (Stand bei Redaktionsschluss 1.4.2016). Dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung der Autoren bzw. des Verlags für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die hier vom Verlag Reader’s Digest - Das Beste veröffentlichten Ratschläge stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Eine Rechtsberatung durch den Verlag wird ausgeschlossen.
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