Antwort von Prof. Dr. Ferdinand Kramer, Ludwig-Maximilians-Universität München:
Der Begriff Freistaat ist unter dem bayerischen Ministerpräsidenten Alfons Goppel (von 1962 bis 1978 im Amt) populär geworden, als Bayern im föderalen System der BRD sich als „widerspenstiger Freistaat“ gegenüber den Zentralisierungstendenzen des Bundes profilierte. Nach der Wiedervereinigung 1990 orientierten sich Sachsen und Thüringen an Bayern und griffen diese Bezeichnung aus den Jahren der Weimarer Republik auf. Ursprünglich war „Freistaat“ die deutsche Übertragung von „Republik“. Im Umbruch von 1918 nutzte der Revolutionsführer in Bayern, Kurt Eisner, den Begriff, als er nach dem Sturz der Wittelsbacher Monarchie verkündete: „Bayern ist fortan ein Freistaat“, also eine Republik. Der Ausdruck ging dann 1919 in die Verfassung anderer Länder und 1946 wieder in die bayerische, 1990 in die sächsische und 1993 in die thüringische Verfassung ein. Die Benennung als „Freistaat“ hat keine Auswirkungen auf die staatlichen Rechte und Kompetenzen der Länder.
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